Das hepatozelluläre Karzinom (abgekürzt „HCC“), oder auch Leberkrebs genannt, ist der häufigste bösartige Tumor der Leber. Das HCC entsteht direkt aus bösartig veränderten Leberzellen und sollte nicht mit Absiedelungen (Metastasen) von anderen Krebsarten (z.B. Lebermetastasen des Darmkrebses) verwechselt werden. Weltweit gesehen ist das HCC die 5. häufigste Tumorart überhaupt. In Österreich zählt das HCC mit etwa 500 Neuerkrankungen pro Jahr eher zu den selteneren Krebsarten.
In 80-90% der Fälle entsteht das hepatozelluläre Karzinom (HCC) in einer sogenannten Leberzirrhose. Eine Leberzirrhose ist eine fortgeschrittene Vernarbung der Leber, die in der Regel durch einen jahrelangen Entzündungsprozess in der Leber hervorgerufen wird. Diesen Entzündungs- und Vernarbungsprozess nennt man „Fibrosierung“ die stadienhaft in 4 Fibrosegrade (F1-4) unterteilt wird, wobei F4 bereits einer Leberzirrhose entspricht.
Die Ursachen für diesen Entzündungsprozess können eine chronische Virushepatitis (B oder C) sein, aber auch Alkoholkonsum, eine entzündete Fettleber („nicht-alkoholische Steatohepatitis“, NASH), Autoimmunkrankheiten (Primär biliäre Zirrhose „PBC“, Autoimmunhepatitis „AIH“) bzw. Stoffwechselkrankheiten (Eisenspeicherkrankheit „Hämochromatose“) sein. Bei einigen Patienten bleibt die Ursache trotz aller diagnostischer Anstrengung im dunklen („kryptogene Zirrhose“). Im wesentlichen gilt die Regel: jede chronische Lebererkrankung, egal welcher Ursache, kann durch einen chronischen Entzündungsprozess zu einer Leberzirrhose und schließlich auch zu einem HCC führen.
Bekommt jeder Patient mit einer chronischen Lebererkrankung irgendwann eine Leberzirrhose und dann ein hepatozelluläres Karzinom?
Die meisten chronischen Lebererkrankungen haben einen eher langsamen Verlauf. Im Falle der unbehandelten chronischen Hepatitis C gilt die Faustregel, dass circa 30% der Patienten nach einer Krankheitsdauer von ca. 20-30 Jahren eine Leberzirrhose entwickeln. Ähnliches gilt auch für die chronische Hepatitis B. Im Falle einer unbehandelten Autoimmunhepatits ist der Verlauf deutlich schneller- die meisten PatientInnen entwickeln innerhalb von 10 Jahren eine Leberzirrhose. Im Falle des Alkohols ist der Verlauf ebenfalls langwierig und sehr von der konsumierten Alkoholmenge sowie vom Geschlecht abhängig.
Das individuelle Risiko des einzelnen Patienten ist jedoch nicht immer leicht abzuschätzen. Dieses Risiko hängt einerseits sehr stark davon ab, wie fortgeschritten die Lebererkrankung bereits zum Zeitpunkt der Diagnose ist- sprich wie lange die Erkrankung bereits im Verborgenen undiagnostiziert bestanden hat. Weiters hängt das Voranschreiten zur Leberzirrhose auch von der genetischen Disposition und von der Art und Zahl der gleichzeitig bestehenden Risikofaktoren (z.B. Alkoholkonsum, Fettleibigkeit, Diabetes, Ko-Infektion mit HIV und/oder Hepatitis B, C) ab: so hat zum Beispiel ein übergewichtiger Hepatitis C Patient mit Diabetes, der regelmäßig Alkohol trinkt, ein höheres Risiko deutlich schneller eine Leberzirrhose zu entwickeln.
Sobald eine Leberzirrhose besteht, beträgt das Risiko einen Leberkrebs zu bekommen durchschnittlich etwa 1-6% pro Jahr. Auch in dieser Situation gilt: je fortgeschrittener die Leberzirrhose, je mehr zusätzliche Risikofaktoren und je ungünstiger die genetische Disposition, desto höher ist das individuelle Risiko ein hepatozelluläres Karzinom zu entwickeln- bei ungünstiger Konstellation kann dieses Risiko bis 16%/Jahr und mehr betragen.
Kann man auch ohne Leberzirrhose ein hepatozelluläres Karzinom bekommen ?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn auch eher selten. Zirka 20% aller hepatozellulären Karzinome werden bei Patienten mit einer nicht-zirrhotischen Leber diagnostiziert. Bei den meisten dieser Patienten findet sich dennoch eine chronische Lebererkrankung- vorrangig eine Fettleberhepatitis (NASH), eine Hepatitis B oder C. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei vielen dieser Patienten bereits ein fortgeschrittener Vernarbungsgrad (Fibrosierungsgrad 2-3), aber eben noch keine Zirrhose besteht. Sehr wenige Patienten entwickeln ein hepatozelluläres Karzinom in einer völlig gesunden Leber (Fibrosegrad 0) bzw. ohne Risikofaktoren.
Sollte bei der Ultraschalluntersuchung der Leber ein Knoten („Raumforderung“) gefunden werden, muss eine CT Untersuchung oder eine MRT Untersuchung durchgeführt werden. Diese Untersuchung bringt oft bereits die Diagnose. In manchen Fällen muss auch eine Gewebsprobe aus dem Knoten entnommen werden („Biopsie“).
Das besondere am hepatozellulären Karzinom (HCC) ist, dass der Tumor meist, wie bereits erwähnt in einer kranken (zirrhotischen) Leber entsteht und der Patient somit gleichzeitig an 2 Krankheiten (HCC und Leberzirrhose) leidet. Bei jeder Therapie sollte daher die Aufrechterhaltung der Leberfunktion gewährleistet werden.
Die Wahl des Therapieverfahrens ist somit komplex und ist von 3 Faktoren abhängig: von der Tumorlast (Zahl, Größe und Ausdehnung der Tumorknoten), von der Leberfunktion („Child Pugh Stadium“, „MELD-Punkte“) und vom Allgemeinzustand des Patienten.
Die sogenannte BCLC-Stadieneinteilung berücksichtigt alle diese Faktoren und verknüpft sie mit konkreten Therapieempfehlungen. Entsprechend dieser Einteilung unterscheidet man die Stadien BCLC-0 bzw. BCLC- A, welche grundsätzlich mit der Absicht zu heilen behandeln werden, von den Stadien BCLC-B, BCLC-C bzw. BCLC-D welche meist nur lindernd (palliativ) behandelt werden können. Die Entscheidung welche Therapie gewählt wird sollte stets in einer interdisziplinären Tumorbesprechung (Tumorboard) eines großen spezialisierten Zentrums getroffen werden.
Potentiell heilende Therapieverfahren sind die operative Entfernung des HCC („Resektion“), die Lebertransplantation und die Radiofrequenzablation. Lindernde (palliative) Therapieverfahren sind die transarterielle Chemoembolisation (TACE) bzw. die medikamentöse Therapie mit Sorafenib (Nexavar®).
Unter welchen Umständen kann man das hepatozelluläre Karzinom operativ entfernen ?
Eine operative Entfernung kommt im BCLC-Stadium 0 in Frage. Der ideale Patient für eine Operation hat einen hervorragenden Allgemeinzustand, eine normale Leberfunktion, keinen Hinweis auf einen Leberhochdruck (=keine klinisch signifikante portale Hypertension) und einen einzelnen Tumorknoten ohne ersichtliches Einwachsen in die Blutgefäße der Leber bzw. Absiedelungen (Metastasen).
Sind alle diese Bedingungen erfüllt können auch durchaus größere Tumoren ([gt]5cm) operiert werden, sofern mindestens 30% der Leber im Körper zurückbleibt, um die Leberfunktion zu gewährleisten. Sollte ein relevanter Leberhochdruck bestehen, welcher mittels Lebervenenkatheter bestimmt wird, ist eine Operation mit einem erhöhten Sterberisiko verbunden und sollte daher nicht Mittel der ersten Wahl sein.
Hinsichtlich des Operationserfolges gilt die Regel: je größer der Tumor, desto höher das Risiko, dass er nach einer operativen Entfernung zurückkommt („Rezidiv“) und desto kürzer ist folglich das Langzeitüberleben nach einer Operation. Letzteres liegt nach der Operation von Tumoren unter 2cm bei rund 70% nach 5 Jahren, jedoch nur noch bei ca. 37% bei Tumoren von 5-10cm Größe.
Unter welchen Umständen kann eine Lebertransplantation durchgeführt werden?
Die Lebertransplantation kommt im BCLC-Stadium A in Frage. Der optimale Patient für eine Lebertransplantation hat keine Begleiterkrankungen, die einer solch großen Operation entgegenstehen, und eine geringe Tumorlast. Beides wird im Rahmen einer stationären Aufnahme („Transplantationsevaluation“) sorgfältig untersucht.
Die Tumorlast sollte den sogenannten „Mailand Kriterien“ entsprechen. Die Mailand Kriterien sind erfüllt, (und somit eine Transplantation möglich), wenn numerisch ein Tumor besteht der maximal 5cm groß ist, oder insgesamt maximal 3 Tumorknoten bestehen, die jeweils kleiner als 3 cm groß sind. Patienten mit Tumoren außerhalb der Mailand Kriterien werden nicht transplantiert, da das Risiko für ein Wiederauftreten des Tumors nach der Transplantation zu hoch ist.
Sollte ein Patient keine relevanten Begleiterkrankungen haben und von Seiten des Tumors die Mailand Kriterien erfüllen, wird er auf die Transplantationswarteliste gesetzt. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine neue Leber beträgt circa 1 Jahr. Oft wird während der Wartezeit der Tumor mittels Radiofrequenzablation, oder transarterieller Chemoembolisation behandelt um zu verhindern, dass der Tumor über die Grenzen der Mailand Kriterien hinauswächst, was eine Transplantation ebenfalls unmöglich machen würde.
Die Sterblichkeit rund um die Transplantation beträgt circa 15-20%. Das 5 Jahresüberleben liegt bei circa 70-75%, sofern der Tumor zum Zeitpunkt der Transplantation tatsächlich innerhalb der Mailand Kriterien war.
Unter welchen Umständen wird eine Radiofrequenzablation durchgeführt ?
Die Radiofrequenzablation (RFA) wird vom interventionellen Radiologen durchgeführt und kommt im BCLC Stadium 0 bzw. A in Frage, wenn bis max. 3 Tumoren mit maximal 3 cm Größe bestehen, aber leider ein Ausschlussgrund (Kontraindikation) für eine chirurgische Entfernung oder für eine Lebertransplantation vorhanden ist. Zusätzlich wird die RFA zur Behandlung geeigneter Tumoren auf der Transplantationswarteliste verwendet.
Bei der RFA wird unter Narkose von außen eine Sonde in den Tumorknoten eingebracht, über welche mittels Wechselstrom der Tumor zerstört („verkocht“) wird. Je nach Lage des Tumors, können nach dem selben Prinzip auch andere physikalische Methoden (Ethanol, Mikrowelle, Kryotherapie) eingesetzt werden, wobei insgesamt die beste Datenlage für die RFA besteht.
Auch hier nimmt der Therapieerfolg mit Zahl und Größe der Tumoren ab. Bei guter Leberfunktion und einem einzelnen Tumorknoten ≤ 3cm kann ein 5 Jahres Überleben von 50-60% erreicht werden.
Unter welchen Umständen wird eine transarterielle Chemoembolisation durchgeführt?
Eine transarterielle Chemoembolisation (TACE) wird ebenfalls vom interventionellen Radiologen durchgeführt. Die TACE wird manchmal zur Behandlung von Patienten auf der Transplantationswarteliste eingesetzt und ist die Standardtherapie bei Patienten im intermediären Stadium BCLC-B.
Ein Patient mit einem intermediären HCC (BCLC-B) ist in einem sehr guten Allgemeinzustand, hat eine gute bis mittelmäßige Leberfunktion (Child-Pugh A bzw. B) und einen nicht operablen bzw. transplantierbaren Tumor (1 Tumorknoten [gt]5cm oder 3 Tumorknoten[gt]3cm) ohne Hinweis auf Gefäßbeteiligung oder Fernabsiedelung (Metastasen). Weiters ist die Durchgängigkeit der sogenannten Pfortader, welche das Blut vom Darm zur Leber transportiert, eine absolute Bedingung zur Durchführung der TACE.
Im Rahmen der TACE wird unter lokaler Betäubung die große Leistenarterie (A. femoralis) punktiert und über die Hauptschlagader (Aorta) ein Katheter in die Leberarterie (A. hepatica) vorgeschoben. Von dort aus werden jene Blutgefäße sondiert, die den Tumor mit Blut versorgen. In diese tumorversorgenden Blutgefäße wird der Katheter positioniert. Bei der „konventionellen TACE“ wird ein Gemisch aus Chemotherapie (Doxorubicin) und Lipiodol (öliges Kontrastmittel zur verbesserten Aufnahme der Chemotherapie) über das Tumorblutgefäß in den Tumor gespritzt und das Blutgefäß schließlich von innen mit Embolisationsmaterial verschlossen (z.B. Gelfoam u.a.). Bei der DEB-TACE ist die Chemotherapie (Doxorubicin) an winzigste Kügelchen gekoppelt, welche sich im Tumor anreichern, die kleinsten Tumorgefäße verschließen und im Tumor langsam die Chemotherapie lokal abgeben. Die DEB-TACE hat den Vorteil geringerer Chemotherapie Nebenwirkungen.
Je nach Tumorzahl und Größe sind meist 2-3 (oder manchmal auch mehr) Sitzungen notwendig um den Tumor gut zu behandeln. Da bei jeder Behandlung auch die übrige Leber Schaden neben kann, muss neben dem Ansprechen der Therapie auch stets die Leberfunktion zu Beginn und vor jeder weiteren Behandlung genau analysiert werden um zu entscheiden ob eine weitere TACE möglich ist.
Das mittlere Überleben der behandelten Patienten beträgt je nach Tumorlast, Leberfunktion und Begleiterkrankungen 16-40 Monate, das 3 Jahres Überleben circa 30-60%.
Unter welchen Umständen wird eine medikamentöse Therapie eingeleitet?
Eine medikamentöse Therapie für das HCC wird in Österreich in der Regel vom Gastroenterologen/Hepatologen (manchmal auch vom Onkologen) verschrieben und kommt im fortgeschrittenen Tumorstadium BCLC-C zum Einsatz. Patienten mit fortgeschrittenen HCC haben einen guten bis mäßigen Allgemeinzustand (ECOG 1-2), eine gute bis mittelmäßige Leberfunktion (Child-Pugh A bzw. B) bzw. einen Tumor jedweder Größe mit Hinweis auf extrahepatische Streuung bzw. Einwachsen in die Blutgefäße der Leber. Bei diesen Patienten kommt derzeit eine Therapie mit dem Medikament Sorafenib (Nexavar®) in Frage.
Für die kränksten aller Patienten im Stadium BCLC-D, also jenen mit schwerer Leberfunktionsstörung (Child C) oder jenen die Aufgrund von Schwäche die meiste Zeit des Tages ans Bett gebunden sind (ECOG 3-4) gibt es derzeit außer einer optimalen palliativmedizinischen Versorgung keine sinnvollen Therapieoptionen.
Sorafenib kann einerseits das Wachstum der Tumorzellen direkt hemmen, andererseits kann es die Bildung neuer Tumor versorgender Blutgefäße blockieren. Das Therapieziel ist ein Verlangsamen bzw. Stoppen des Wachstums und somit eine Tumorkontrolle. Ein Verschwinden des Tumors ist nicht zu erwarten. Die Therapie wird daher unbefristet eingesetzt. Die Nebenwirkungen betreffen Die Haut (Hand-Fuss Syndrom, Ausschlag), den Magendarm Trakt (v.a. Durchfall) und das allgemeine Befinden (Müdigkeit, Appetit/Gewichtsverlust etc.) und sind individuell sehr unterschiedlich stark ausgeprägt.
Das mittlere Überleben der behandelten Patienten beträgt bei guter Leberfunktion zwischen 9 und 15 Monaten.
Nach Voranschreiten der Erkrankung trotz Gabe von Sorafenib, gibt es derzeit keine zugelassene „Zweitlinien“-Therapie, die bewiesener Maßen wirksam ist. Spätestens in diesen Situation empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem HCC-Studienzentrum. Zu diesen zählen die Universitätklinik für Gastroenterologie und Hepatologie im AKH Wien, das Krankenhaus der Elisabethinen in Linz, sowie die Universitätsklinik für Gastroenterologie und Hepatologie in Graz bzw. Innsbruck. Diese Zentren nehmen an großen internationalen Arzneimittelstudien Teil, bei denen mehrere vielversprechende Medikamente getestet werden. Eine Teilnahme an einer Arzneimittelstudie bietet die Möglichkeit, solch ein Medikament noch lang vor seiner Zulassung zu erhalten.
Das allerwichtigste ist die erfolgreiche Behandlung der zur Grunde liegenden Lebererkrankung ab dem Zeitpunkt der Diagnose, aller spätestens jedoch bei Diagnose einer Leberzirrhose.
Je nach gefundener Ursache bedeutet dies zum Beispiel absolute Alkoholkarenz, Start einer antiviralen Therapie (bei Virushepatitis), Immunsuppression (bei Autoimmunhepatitis, AIH), Aderlass (bei Hämochromatose) bzw. Ursodesoxycholsäure (bei primär biliärer Zirrhose, PBC).
Begleitend können einige Allgemeinmaßnahmen empfohlen werden, die in diversen epidemiologischen Studien mit einem geringerem HCC Risiko verbunden waren. Dazu zählen ein regelmäßiger moderater Kaffeekonsum (3-4 Tassen/Tag), optimale Diabeteseinstellung (v.a. mit Metformin), Senkung des Cholesterinspiegels mittels Statinen und eine mediterrane Ernährung.
Gibt es eine Vorsorgeuntersuchung für das hepatozelluläre Karzinom ?
Alle Patienten mit einer fortgeschrittenen Lebererkrankung (ab Fibrosegrad 3 bzw. Zirrhose) sowie Patienten mit aktiver Hepatitis B unabhängig vom Grad der Lebererkrankung, sollten zwei mal pro Jahr einen hochqualitativen Ultraschall der Leber durchführen lassen. Ziel dieser Untersuchung ist es, das HCC im Frühstadium zu entdecken, um es heilen zu können. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass selbst nach erfolgreicher Behandlung der Grundkrankheit der Leber (z.B. Elimination des Hepatits C Virus beim zirrhotischen Patienten) ein relevantes Restrisiko zur Entwicklung eines HCC bestehen bleibt. Daher sollten zirrhotische Patienten auch nach erfolgreicher Therapie weiterhin einer HCC Vorsorge zugeführt werden. Sollte der Patient konstitutionsbedingt schlecht „schallbar“ sein, kann eine Schnittbildgebung (idealerweise MRT) zumindestens 1x/Jahr herangezogen werden.
Gibt es auch einen Tumormarker für das hepatozelluläre Karzinom ?
Die Bestimmung des Tumormarkers Alpha Fetoprotein (AFP) wurde aufgrund mangelhafter Sensitivität (bei einem Grenzwert von [gt]100 ng/ml ) und Spezifität (bei einem Grenzwert von [gt]20 ng/ml) für die Erkennung früher Tumoren aus den HCC Vorsorge Richtlinien aller Fachgesellschaften wegen mangelhafter Kosteneffektivität verbannt. Insbesondere Hepatitis C Patienten zeigen als Phänomen der Virusvermehrung oft erhöhte und fluktuierende AFP Werte, die möglicherweise eine kostenintensive „Überdiagnostik“ verursachen können. Andererseits triggerte eine Verdoppelung des AFP 21% aller HCC Frühdiagnosen in einer prospektiven Studie, sodass eine AFP Bestimmung für die Vorsorge bei fehlendem Kostendruck dennoch vertretbar erscheint.