Als Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet. Es gibt verschiedene virale Erkrankungen der Leber die sich sowohl in ihrer Ansteckung als ihrer Auswirkung auf unseren Körper unterscheiden. Sie werden mit Großbuchstaben unterschieden. Die häufigsten sind A, B und C. Heute bekannt sind A bis H.
Bis zur Entdeckung des Hepatitis-C-Virus im Jahre 1989 wurden virale Hepatitis-Fälle, die durch keines der damals bekannten Hepatitis-Viren verursacht wurden, als Non-A/Non-B-Hepatitis bezeichnet. Es gibt weltweit 6 Genotypen, die unterschiedlich verbreitet sind und auch unterschiedlich therapiert werden. In Österreich vorwiegend Genotyp 1a, 1b, 3 und 4.
Bei viraler Hepatitis C handelt es sich um eine nach dem Epidemiegesetz § 1 meldepflichtige Infektionserkrankung. Keine Angst, die Daten werden ausschließlich nur für epidemiologische Zwecke erfasst, ansonsten wüsste man nicht, wie viele Fälle wir in Österreich haben. Bei Problemen, bitte wenden Sie sich an die Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ)
Das Hepatitis C-Virus wird durch infiziertes Blut zu Blut-Kontakt übertragen. Die Ansteckung durch Geschlechtsverkehr ist sehr selten, ebenso die Übertragung während der Geburt von einer infizierten Mutter auf das Neugeborene. Die WHO empfiehlt für Hepatitis-C-Infizierte in einer aufrechten bestehenden Beziehung die Benützung eines Kondoms NICHT ausdrücklich, jedoch ist bei wechselnden Sexualpartnern aus anderen Gründen (HIV, HBV, …) ein Kondom empfohlen. Sexualpraktiken, wo es zu Blut-zu-Blut-Austausch kommen kann gelten als Übertragungsmöglichkeit: Blut-zu-Blut-Kontakt.
Bis zur Einführung von geeigneten Testsystemen im Jahre 1991 waren Blut-Transfusionen und mit dem Virus verunreinigte Blutprodukte und gemeinsamer Spritzen- und Nadelgebrauch der häufigste Infektionsüberträger. Hepatitis C war als die typische Posttransfusionshepatitis bekannt. Viele Hepatitis-C-Fälle, die heute diagnostiziert werden, gehen auf eine Ansteckung durch Blut-zu-Blut und Blutprodukte vor der Einführung der Testung zurück. Auch beim Plasmaspenden in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts kam es häufig zu Infektionen mit dem Hepatitis C-Virus.
Heute ist die Sicherheit von Blutprodukten hoch, die Hepatitis-C-Übertragung bei Bluttransfusionen selten geworden, wenn gleich nicht völlig auszuschließen. Seit 1999 wird jede in Österreich abgenommene Blutkonserve auf Hepatitis C geprüft.
Die häufigste Infektionsübertragung ist heute die gemeinsame Verwendung von Spritzen und Nadeln, sowie nichtsterile Utensilien beim Piercen, Tätowieren und Permanent Make-Up. Ebenso sollte bei Maniküre und Pediküre auf steriles Werkzeug und fachlich einwandfrei geschultes Personal geachtet werden.
Natürlich ist auch Übertragungsmöglichkeit im gesamten medizinischen Bereich, wie OP, medizinische Eingriffe, Zahnarzt, Arztpraxen möglich aber aufgrund der hohen hygienischen Vorschriften sehr selten. Nichtsterile Instrumente im Krankenhaus- und Ordinationsbereich stellen ein Risiko dar.
Für Betriebe, wie Tätowierer, Piercer, Permanent-Make-Up, Fuß- und Handpfleger, welche auf besondere Hygienerichtlinien besonderen Wert legen, wurde durch die Hepatitis Hilfe Österreich in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Wien seinerzeit ein Gütesiegel entwickelt (siehe „HHÖ – Gütesiegel“). Das Gütesiegel wird von der Hepatitis Hilfe Österreich verliehen.
Die Hepatitis C verläuft im überwiegenden Teil der Fälle chronisch, das heißt, die Infektion bleibt in der Regel lebenslang bestehen. Folgen einer solchen chronischen Hepatitis C sind Leberzirrhose und Leberzellkrebs.
Weltweit sind mehr als 180 Millionen Menschen chronisch infiziert. Die Zahl der Betroffenen wird in Österreich heutzutage mit ca. 40.000 angenommen. Meist verläuft die Infektion für die Betroffenen lange unbemerkt. Nur selten sind während der akuten Krankheitsphase, die 15 bis 150 Tage nach der Ansteckung beginnt, Krankheitssymptome zu verzeichnen. Auch bei chronischen Infektionen sind die PatientInnen zumindest in der ersten Zeit beschwerdefrei.
Die Entdeckung der Krankheit erfolgt bei einem Großteil der PatientInnen durch Zufall. So z.B. bei der Kontrolluntersuchung des gespendeten Blutes oder bei Blutuntersuchungen vor Operationen.
JEDER kann morgen seine Diagnose erhalten, keiner ist davor gefeit. 60 % der Übertragungswege kennen wir, 40 % dürften im medizinischen Bereich liegen. Jeder Hausarzt sollte auf Hinweise seiner PatientInnen auf eine eventuelle Infektion mit HCV mehr achten und testen.
Mit der Zeit können u.a. folgende Symptome auftreten:
Ständige Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Agressionen, Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen, Hauterkrankungen, Augenerkrankungen (Sicca-Syndrom), gastrointestinale Störungen, Gallensteine, Glieder- und Knochenschmerzen, Krämpfe u.v.m.
Es gibt aber auch bestimmte Risikogruppen, die sich besonders testen lassen sollten:
- I.V. Drogenkonsumenten (auch früher)
- Empfänger von Blutkonserven vor 1999 in Österreich und jetzt noch im Ausland, wo keine strengen Textbestimmungen herrschen.
- Plasmaspender in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts
- Menschen nach OPs, vorwiegend im Ausland, wo nicht einwandfreie hygienische Zustände herrschen.
- Insassen und Personal von Gefängnissen
- Alle Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten
Labormitarbeiter - Prostituierte in allen Bereichen und auch verstärkt im MSM-Bereich
- Menschen, die aus Gebieten kommen, wo eine hohe Prävalenz herrscht.
Die Diagnose wird durch den Nachweis von Antikörpern im Blut gestellt. Mit molekularbiologischen Methoden kann auch die Erbsubstanz des Hepatitis-C-Virus (Ribonukleinsäure) im Blut nachgewiesen werden. Die Untersuchungsmethode ist sehr empfindlich und wird auch bei der Entscheidung über eine medikamentöse Behandlung eingesetzt (PCR).
Eine Ansteckungsgefahr besteht, solange sich Viren im Körper vermehren, also während der gesamten Dauer der akuten und der chronischen Krankheitsphase.
Wenn der Hepatologe/die Hepatologin eine Behandlung des Hepatitis C-Virus als notwendig erachtet und der Patient/die Patientin zustimmt, erfolgte diese bis 2014 mit antiviralen und abwehrstärkenden Medikamenten (Interferon, Ribavirin, Protheaseinhibitoren), die aber nur bei einem Teil der Patientinnen in der Lage sind, die Virusvermehrung in der Leber dauerhaft zu unterbinden und zusätzlich oft schwere Nebenwirkungen hatten.
Neue interferonfreie Medikationen, die sogenannten direkt antiviral wirkenden Medikamente (DAAs), die auf das Virus direkt Einfluss nehmen, sind seit 2015 in Österreich zugelassen. Die Heilungsrate der neuen direkt antiviralen Medikamente liegt heutzutage zwischen 95 und 99 %. Das heißt, eine Heilung (Eliminierung) des Virus aus dem Körper ist heutzutage möglich. Die neuen DAAs haben so gut wie keine Nebenwirkungen und werden im Allgemeinen sehr gut vertragen.
Therapiedauer: Die Therapiedauer ist je nach der Wahl des Medikamentes heutzutage zwischen 8 und 12 Wochen. D.h. man ist nach dieser Zeit virusfrei und gilt nach 6 Monaten danach als geheilt.
Problem in Österreich war von Anfang an der enorm hohe Preis der DAAs. Sodass es notwendig war, eine Klassifizierung einzuführen. Es wurde je nach dem Fibrose- oder Zirrhosegrad oder LTX in Stufen eine Therapie von den Krankenkassen übernommen. Es waren viele zähe Verhandlungen notwendig, bis wir heutzutage eine wesentliche Lockerung dieser Klassifizierung bis hin zur völligen Öffnung erreicht haben.
Die Therapie darf derzeit in Österreich NUR in Hepatitis-Zentren durchgeführt werden, da erfahrene Hepatologen die Therapie verschreiben und durchführen müssen.
Vor selbst aus dem Ausland importierte Generika warnt die Hepatitis Hilfe Österreich (HHÖ) ausdrücklich, da in Österreich ein nicht zugelassenes Medikament von keinem Arzt verschrieben werden darf oder auch eine Begleitung durch die Therapie durch den Arzt äußerst problembehaftet sein kann. Das Problem ist hier die Haftungsfrage.
Eine Impfung gegen Hepatitis C ist derzeit nicht verfügbar. Daher sind die anderen Vorbeugungsmaßnahmen besonders wichtig. Diese besteht in erster Linie in der Vermeidung des Infektionsrisiko durch verunreinigte Nadeln und Spritzen und durch Nadeltausch beim intravenösen Drogenkonsum und in der Einhaltung grundlegender hygienischer Maßnahmen bei Tätowierung, Piercing und Ohrringstechen, bei der Maniküre und Pediküre und Permanent Make-Up. Achten Sie darauf, dass jeder dieser Berufszweige STERIL arbeitet und die Eingriffsräume hygienisch einwandfrei sind.
Im gemeinsamen Haushalt sollte jeder sein eigenes Handtuch, Nagelzeug, Rasierapparat und Zahnbürste verwenden. Der gemeinsame Gebrauch von Besteck und Geschirr ist unbedenklich. Prinzipiell ist jeder Blut-zu-Blut-Kontakt zu vermeiden.
Personen, die chronisch mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert sind, wird die Impfung gegen Hepatitis A und B dringend empfohlen, da eine zusätzliche Infektion mit diesen Viren schwere Komplikationen verursachen kann.
Autor: Dr. Christian Maté / und andere Quellen!!!!
Quellen: Herold, „Innere Medizin“ 2002 Leitlinien der GPGE „Hepatitis C“ AMWF-Leitlinien-Register Nr. 068/012